Kursdetails
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ZS1477A240 Berufsbezogenes Deutsch B1

Berufssprachkurse nach § 45a AufenthG
Die bundesweite berufsbezogene Deutschsprachförderung nach § 45a AufenthG richtet sich an Menschen im arbeitsfähigen Alter mit Deutsch als Zweitsprache und Zugang zum Arbeitsmarkt, welche im Rahmen einer beruflichen Perspektive ihre allgemeinen und/oder berufsbezogenen Deutschkenntnisse verbessern wollen. Übergreifendes Ziel der berufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Integration der Teilnehmenden in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungs- und Ausbildungsinstitutionen durch Schaffung bzw. Erhaltung der Ausbildungs- und Beschäftigungsfähigkeit.
Die berufsbezogenen Deutschkurse richten sich an dauerhaft in Deutschland lebende Ausländer/-innen (insbesondere auch: Asylsuchende mit guter Bleibeperspektive), an Unionsbürger/-innen und an deutsche Staatsangehörige, die nicht über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen.
Interessenten benötigen für die Teilnahme an den Kursen einen Berechtigungsschein.
Beratung: Sabine Wagener (03901/84 04 302)

Der Kurs B1 umfasst 400 Unterrichtsstunden und hat zum Ziel, das Sprachniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) zu erreichen. Der Sprachunterricht hat eine allgemeine berufsbezogene Ausrichtung.
Dieser Kurs richtet sich an Teilnahmeberechtigte, die trotz einer ordnungsgemäßen Teilnahme an einem Integrationskurs das Sprachniveau B1 nicht erreicht haben.
Der Kurs schließt mit einer Zertifikatsprüfung ab.

Der Kurs wird aus Mitteln des Bundeshaushalts finanziert. Eine Teilnahme ist in der Regel kostenfrei.

Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Jobcenter bzw. an Ihre Argentur für Arbeit.

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