Geschäftsbedingungen der Kreisvolkshochschule
1. Vorbemerkungen
Die Kreisvolkshochschule (KVHS) ist bemüht, das angegebene Programm ohne Einschränkungen durchzuführen. Die Leitung behält sich jedoch das Recht zu Änderungen vor. Zusätzliche Veranstaltungen werden in der örtlichen Presse bekannt gegeben. Wer sich zu einer Veranstaltung der Kreisvolkshochschule anmeldet, erkennt die Geschäftsbedingungen an.
2. Teilnahme
Die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen der Kreisvolkshochschule steht jedem offen. Bildungsveranstaltungen werden in der Regel mit 7 Personen durchgeführt. Über Ausnahmen entscheidet die Leitung der KVHS.
3. Anmeldungen
Die Anmeldung kann über die Webseite, persönlich, telefonisch, schriftlich oder per E-Mail vorgenommen werden. Zur Feststellung der Mindestteilnehmerzahl ist vor Kursbeginn eine verbindliche Anmeldung notwendig. Bei ausgewählten Kursen ist eine schriftliche Anmeldung erforderlich (im Programmheft gesondert ausgewiesen). Bei Bedarf empfehlen wir eine vorherige Beratung. Bei großer Nachfrage für bestimmte Bildungsveranstaltungen werden die Teilnehmenden in der Reihenfolge der Anmeldung in den Kurs aufgenommen. Ist vor Beginn eines Kurses die Mindestteilnehmerzahl erreicht, werden die Teilnehmenden telefonisch, per E-Mail, SMS oder schriftlich eingeladen. Bitte informieren Sie sich vor Beginn des Kurses! Mit der Anmeldung erkennen die Teilnehmenden die Bedingungen an und sind mit Beginn der Veranstaltung zur Zahlung der Kursgebühr verpflichtet.
4. Gebühren
Die Gebühren sind bei allen Kursen und Veranstaltungen auf der Webseite der KVHS und im Programmheft angegeben und richten sich nach der vom Kreistag beschlossenen Gebührenordnung. Einzelheiten zu den Teilnehmergebühren regeln die Satzung und die Gebührenordnung der Kreisvolkshochschule des Altmarkkreises Salzwedel. Beide sind in den Geschäftsstellen und im Internet einzusehen. Im gegenseitigen Einvernehmen ist auch Ratenzahlung möglich. Zu Beginn des Kurses erhalten die Teilnehmenden einen Gebührenbescheid. In Ausnahmefällen ist Barzahlung möglich. Bei einigen Kursen fallen zusätzliche Materialkosten an. Diese werden in der Regel über die Kursleitung abgerechnet. Für Konsultationen zur Vorbereitung auf eine Externenprüfung und für die Teilnahme an Prüfungen sind aufwanddeckende Gebühren zu entrichten.
5. Teilnahmebescheinigungen
Die Teilnahme an einem Kurs kann auf Wunsch am Ende eines Kurses bescheinigt werden. Für die Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung werden 5,00 € erhoben. Anspruch auf eine Teilnahmebescheinigung können die Teilnehmenden zu Beginn eines Kurses und auch erst im Verlauf oder am Ende des Kurses anzeigen.
6. Gebührenermäßigung
Für Kurse, die im Programm mit * gekennzeichnet sind, ist eine Gebührenermäßigung möglich. Die Modalitäten dazu sind in der Gebührenordnung festgelegt. Folgende Personen können auf Antrag eine Gebührenermäßigung in Höhe von 25% erhalten: Schüler/-innen, Studierende, Auszubildende, freiwillig Wehrdienst- und Bundesfreiwilligendienstleistende, Personen, die Arbeitslosengeld beziehen, Personen, die Leistung zur Grundsicherung nach dem SGB II oder Sozialhilfe nach dem SGB XII oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder dem Wohngeldgesetz empfangen, Betroffene im Sinne des Schwerbehindertengesetzes mit einem Behinderungsgrad von mindestens 50%. Der Ermäßigungsanspruch muss bei der Anmeldung beantragt und nachgewiesen werden. Sollten bei Kursbeginn die Ermäßigungsnachweise nicht vorliegen bzw. nicht anerkannt werden, so wird die volle Gebühr fällig.
7. Abmeldung und Gebührenerstattung
Eine kostenfreie Abmeldung vom Kurs ist bis 7 Tage vor Kursbeginn in den Geschäftsstellen möglich. Kurzfristigere Abmeldungen und das Fernbleiben vom Unterricht gelten nicht als Abmeldung und berechtigen nicht zur Gebührenerstattung. Gebührenerstattung ist nur bei zwingenden objektiven Gründen, wie sie in der Gebührenordnung festgelegt sind, möglich.
8. Hausordnung und Haftung
Die Hausordnung der Gebäude, in denen Bildungsveranstaltungen stattfinden, ist für alle Teilnehmenden verbindlich. Für Garderobe, verlorene Gegenstände und bei Diebstahl, Sachbeschädigungen und Unfällen kann von der Kreisvolkshochschule keine Haftung übernommen werden. Bei Verstößen gegen die in den Veranstaltungsstätten geltenden Hausordnungen und bei Störungen der Bildungsveranstaltungen kann die Leitung der KVHS die Teilnehmenden von weiteren Veranstaltungen ausschließen.
9. Datenschutz
Die KVHS des Altmarkkreises Salzwedel unterliegt den Regelungen des Datenschutzes. Zum Zweck der Verwaltung und der Statistik setzt die KVHS automatisierte Datenverarbeitung ein. Die Daten der Teilnehmenden werden elektronisch in der KVHS-Verwaltung gespeichert und dienen ausschließlich internen Zwecken der Kreisvolkshochschule.


