Berufssprachkurse nach § 45a AufenthG

 

Die bundesweite berufsbezogene Deutschsprachförderung nach § 45a AufenthG richtet sich an Menschen im arbeitsfähigen Alter mit Deutsch als Zweitsprache und Zugang zum Arbeitsmarkt, welche im Rahmen einer beruflichen Perspektive ihre allgemeinen und/oder berufsbezogenen Deutschkenntnisse verbessern wollen. Übergreifendes Ziel der berufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Integration der Teilnehmenden in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungs- und Ausbildungsinstitutionen durch Schaffung bzw. Erhaltung der Ausbildungs- und Beschäftigungsfähigkeit.

Interessenten benötigen für die Teilnahme an den Kursen einen Berechtigungsschein.

Ansprechpartnerin: Sabine Wagener
Tel.: 03901/8404302 oder 03907/730790
E-Mail: sabine.wagener@altmarkkreis.de

 

Berufsbezogenes Deutsch B1

Der Kurs B1 umfasst in der Regel 300 Unterrichtseinheiten und hat zum Ziel das Sprachniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) zu erreichen. Der Sprachunterricht hat eine allgemeine berufsbezogene Ausrichtung. Dieser Kurs richtet sich an Teilnahmeberechtigte, die trotz einer ordnungsgemäßen Teilnahme an einem Integrationskurs das Sprachniveau B1 nicht erreicht haben. Der Kurs schließt mit einer Zertifikatsprüfung ab. Die Berufssprachkurse bauen auf den Integrationskursen auf. Sie dienen dem fortgeschrittenen Spracherwerb, um die Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu verbessern.

Die Kurse richten sich an dauerhaft in Deutschland lebende Ausländer/-innen, insbesondere auch an Asylbewerber/-innen mit guter Bleibeperspektive, an Unionsbürger/-innen und an deutsche Staatsangehörige, die nicht über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen.

Die Kurse werden aus Mitteln des Bundeshaushalts finanziert. Eine Teilnahme ist kostenfrei.

Ausnahme: Beschäftigte müssen einen Kostenbeitrag i. H. v. 50% des Kostenerstattungssatzes leisten.


Berufsbezogenes Deutsch B2

Der Kurs B2 umfasst 400 Unterrichtseinheiten und hat zum Ziel das Sprachniveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) zu erreichen. Der Sprachunterricht hat eine allgemeine berufsbezogene Ausrichtung. Der Kurs schließt mit einer Zertifikatsprüfung ab. Die Berufssprachkurse bauen auf den Integrationskursen auf. Sie dienen dem fortgeschrittenem Spracherwerb, um die Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu verbessern.

Die Berufssprachkurse richten sich an dauerhaft in Deutschland lebende Ausländer/-innen, insbesondere auch an Asylbewerber/-innen mit guter Bleibeperspektive, an Unionsbürger und an deutsche Staatsangehörige, die nicht über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen.

Die Kurse werden aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Eine Teilnahme ist kostenfrei.

Ausnahme: Beschäftigte müssen einen Kostenbeitrag i. H. v. 50% des Kostenerstattungssatzes leisten.

 

Berufsbezogenes Deutsch C1

Der Kurs C1 umfasst 400 Unterrichtseinheiten und hat zum Ziel, das Sprachniveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) zu erreichen. Das Sprachniveau C1 nach dem GER bildet die erste Stufe der kompetenten Sprachverwendung. Es ist in verschiedenen Berufsfeldern faktische oder gar gesetzliche Voraussetzung, um eine entsprechende Tätigkeit aufnehmen zu können.
Der Sprachunterricht setzt bei den Teilnehmenden das Sprachniveau B2 voraus und hat eine allgemeine berufsbezogene Ausrichtung.
Der Kurs schließt mit einer Zertifikatsprüfung ab.

Die Kurse werden aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Eine Teilnahme ist kostenfrei.

Ausnahme: Beschäftigte müssen einen Kostenbeitrag i. H. v. 50% des Kostenerstattungssatzes leisten.